Gemäß dem bulgarischen Handelsgesetz gibt es fünf Hauptarten von Handelsgesellschaften: die offene Handelsgesellschaft (SD), die Kommanditgesellschaft (KD), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOD/EOOD), die Aktiengesellschaft (AD) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KDA).
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KDA): Eine Mischform aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft. Sie wird äußerst selten genutzt und hat eine komplexere Struktur.
Offene Handelsgesellschaft (SD): Wird von zwei oder mehr Gesellschaftern gegründet, die für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt und solidarisch mit ihrem Privatvermögen haften. Diese Rechtsform erfordert ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Gesellschaftern und wird hauptsächlich für kleinere Unternehmen genutzt.
Kommanditgesellschaft (KD): Besteht aus zwei Arten von Gesellschaftern – Komplementären, die unbeschränkt haften, und Kommanditisten, deren Risiko auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt ist. Diese Form wird seltener und vorwiegend bei Investitionsprojekten angewendet.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOD oder EOOD): Die am weitesten verbreitete Rechtsform in Bulgarien, da sie eine niedrige Kapitalschwelle, den Schutz des Privatvermögens und eine flexible Führungsstruktur kombiniert. Das Mindestkapital beträgt 2 BGN (ca. 1 Euro).
Aktiengesellschaft (AD): Eignet sich für größere Unternehmen und erfordert ein Mindestkapital von 50.000 BGN (ca. 25.500 Euro). Das Kapital ist in Aktien unterteilt, was die Gewinnung von Investoren erleichtert.